Die Neugestaltung des Donauraums in Tuttlingen wird seit vielen Jahren das größte Projekt zur Stadtentwicklung sein. Nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte darf die Donau aus Gründen der Gewässerqualität im Tuttlinger Schlauch nicht mehr in der früheren Höhe aufgestaut werden. Während früher auf 2,5 Meter aufgestaut werden durfte, beträgt die maximal mögliche Aufstauhöhe im Bereich der Wehranlage 1,5 Meter. Die Genehmigung zur Aufstauung wurde seitens des Ladratsamtes unter anderem mit der Auflage erteilt, dass von November bis einschließlich März keine Aufstauung stattfinden darf. Außerdem muss am Vortag und am Aufstautag die Gesamtabflussmenge 1200 l/s überschritten werden. Im Unterwasser der Anlage ist während der Aufstauphase ein Mindestwasserabfluss von 800 l/s erforderlich. Zudem ist der Bau einer neuen Fischaufstiegsanlage im Falle einer Aufstauung unabdingbar, damit Fische auch bei geschlossenem Wehr donauaufwärts wandern können. Eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 bezifferte die Baukosten auf ca. eine Million Euro. Die Dauer des potentiellen Baus ist dabei noch unklar. Selbstverständlich müsste das Wehr auch gewartet und instandgehalten werden.
Das Land Baden-Württemberg hat für die Neugestaltung im Falle des Verzichts auf einen Aufstau eine finanzielle Beteiligung am Donauumbau in Aussicht gestellt, da dies dem Ziel der Durchlässigkeit von Flüssen entspricht. Diese Beteiligung bezieht sich auf die Maßnahmen, die dem Flussumbau dienen. Erforderliche Umbauten am Donaupark wie beispielsweise Wege, Plätze, Infrastruktur und Ersatzparkplätze muss die Stadt selbst tragen. Falls Tuttlingen sich für den 1,5 Meter hohen Aufstau entscheidet, müssen die Kosten – inklusive dem Bau der Fischaufstiegslage – von der Stadt selbst getragen werden, bzw. eigenständig Fördermittel akquiriert werden.
Im Falle einer Außerbetriebnahme der Anlage muss innerhalb der nächsten zwei Jahre der Rückbau der Wehrklappen mit der vollständigen Herstellung der Durchgängigkeit umgesetzt werden. (Wasserrechtliche Erlaubnis LRA 5.2.7). Die Stadt befindet sich dazu weiterhin in Abstimmung.
Gleichwohl wird es in jedem Fall eine Veränderung zur Situation wie sie während der Gartenschau 2003 geschaffen wurde und bis zur Wehrabsenkung den Donaupark und die Donau geprägt hat geben. Ob Teilaufstau oder keine Aufstauung, der Uferbereich und je nach Variante auch größere Teile des Donauparks zwischen Groß Bruck und dem Tuttlinger Schlauch müssen an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Aktuell gibt es weitergehende Untersuchung inwieweit es zwischen diesen zwei Szenarien „Teilaufstau und Vollabsenkung“ noch eine gewässerökologisch sinnvolle und freiräumlich vorteilhaftere Alternative geben könnte. Sofern dieses dritte Szenario der Donauentwicklung wasserwirtschaftlich durchführbar wäre, wird es in diesen Beteiligungsprozess zeitnah mit eingebracht.
Im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses können Bedürfnisse der Bürgerschaft, wie z.B. Erlebbarkeit der Donau, Zugang zum Wasser und Aufenthaltsplätze benannt werden. Um diese Bedürfnisse zu sammeln und darauf aufbauend Ziele für die Gestaltung des Donauraums zu formulieren, werden die Bürgerinnen und Bürger von Tuttlingen beteiligt.